
Privatpraxis Dr. Baum Unsere Honorare
In unserer privatärztlichen Hautarztpraxis bieten wir zeitgemäße Therapien und Behandlungen auf hohem medizinischem Niveau an. Unsere Honorarberechnung erfolgt nach der privatärztlichen Gebührenordnung.
Selbstverständlich sind bei uns auch gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten herzlich willkommen. Bitte beachten Sie in diesem Falle, dass Sie auch bei medizinisch notwendigen Leistungen die Kosten selbst übernehmen müssen.
Zur Orientierung haben wir einige exemplarische Berechnungen aufgeführt. Hierbei handelt es sich nicht um Pauschalangebote. Gerne erstellen wir Ihnen nach einem Beratungsgespräch mit Untersuchung Ihren individuellen Kostenplan mit den entsprechenden Gebührenpositionen.
Die unten aufgeführten Honorare sind inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Beratung und Vorsorge
Beratung, Untersuchung: ab 50,00 Euro
Hautkrebsvorsorge: ca. 150,00 Euro
Digitale Biopsie mit Untersuchung und Beratung: ca. 190,00 Euro
Hautkrebsvorsorge mit digitaler Biopsie: ca. 250,00 Euro
Ästhetik
Hyaluron: ab 350,00 Euro
Botulinum-Behandlung: 7,50 Euro pro Einheit
miraDry ®: ca. 1.950,00 Euro
Emsella ®: ca. 150,00 Euro pro Sitzung
EMFACE ®: 4 Sitzungen 2.900,00 Euro
Kosmetische Behandlung: 60 Minuten für ca. 134,00 Euro
Ultherapy
Augenbrauen: ca. 400,00 Euro
Unterlider: ca. 350,00 Euro
Augen seitlich: ca. 350,00 Euro
Augen komplett, klein : ca. 600,00 Euro
Augen komplett, groß: ca. 1.000,00 Euro
Wangen: ca. 1.400,00 Euro
Wangen und Kinnlinie: ca. 2.200,00 Euro
Kinnlinie: ca. 1.000,00 Euro
Oberlippe: ca. 350,00 Euro
Dekolleté: ca. 1.200,00 Euro
Hals: ca. 1.200,00 Euro
Photodynamische Therapie
Power PDT bei aktinischen Keratosen: ab 350,00 Euro
Ambulante Operation
größere Exzisionen / Operation: ab 520,00 Euro
Besenreiser veröden: ab 145,00 Euro
Mesotherapie
mit Keractise Andro: ab 150,00 Euro
PRP bei Haarausfall: ab 180,00 Euro
Informationen zur Abrechnung nach der GOÄ
Als privatärztliche Hautarztpraxis erhalten Sie von uns eine Rechnung über die bei Ihnen erbrachten Leistungen auf Grundlage der gesetzlich festgelegten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Je nach erforderlichem Aufwand und Schwierigkeitsgrad kann der Steigerungsfaktor bei diesen Leistungen zwischen dem 1,0- und 3,5-fachem Satz variieren.
Falls wir neue Untersuchungs- und Behandlungsverfahren bei Ihnen anwenden, die noch nicht in der GOÄ angelegt sind, rechnen wir diese nach § 6 Abs 2 GOÄ mit einer Anlageposition ab. Beachten Sie, dass diese Leistungen je nach Tarif ggf. nicht von allen privaten Krankenversicherungen erstattet werden.
Ihre Abrechnung mit der privaten Krankenversicherung
Je nach Art der Behandlung können Sie Ihre Rechnung bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfe zur Erstattung der Kosten einreichen. Falls Ihre Krankenversicherung korrekt in Rechnung gestellte Leistungen – trotz unserer Begründung – nicht anerkennt bzw. nicht erstattet, sind diese von Ihnen zu tragen. Jedoch haben Sie ggf. die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Versicherers einzulegen.
Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
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